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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Website-Entwicklung, KI-Sichtbarkeit, Social Recruiting, Videoproduktion, Onboarding-Systeme und Prozessautomatisierung.
Inhalt
- Geltungsbereich
- Leistungsgegenstand
- Angebot und Vertragsschluss
- Vergütung und Zahlung
- Werbebudget und Kosten Dritter
- Software, Lizenzen und Zugänge
- Mitwirkung des Kunden
- Leistungserbringung und Termine
- Abnahme bei Webprojekten
- Plattformrichtlinien und Werbekonten
- Keine Erfolgsgarantie
- Einsatz von KI-Systemen
- Laufzeit und Kündigung
- Mängel und Gewährleistung
- Haftung
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Geheimhaltung
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Referenznennung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kilian Dull, handelnd unter Leadnetic, Auf der Klinge 1, 96114 Hirschaid (nachfolgend „Leadnetic") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Leadnetic erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Leadnetic ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungsgegenstand
(1) Leadnetic erbringt je nach Vereinbarung Leistungen in folgenden Bereichen:
- Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites und Anfrage-Systemen
- Maßnahmen zur Auffindbarkeit in Suchmaschinen und KI-Suchsystemen
- Einrichtung und Betreuung von Werbeanzeigen, insbesondere zur Gewinnung von Mitarbeitern und Kunden
- Produktion von Video- und Fotomaterial
- Aufbau und Betrieb digitaler Onboarding- und Schulungssysteme
- Aufbau automatisierter Abläufe, einschließlich der Anbindung von Drittsystemen
(2) Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.
(3) Einmalige Aufbauleistungen sind Werkleistungen. Laufende Betreuung, Optimierung und Betrieb sind Dienstleistungen. Für Werk- und Dienstleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(4) Leadnetic ist weder Arbeitsvermittler noch Personaldienstleister. Die Auswahl, Einladung und Einstellung von Bewerbern liegt ausschließlich beim Kunden.
3. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von Leadnetic sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Der Textform, insbesondere per E-Mail, steht die Schriftform gleich.
(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Führt eine Änderung zu Mehraufwand, teilt Leadnetic dies vorab mit und holt die Zustimmung des Kunden ein.
4. Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Aufbauleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, zu 50 Prozent bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent nach Abnahme in Rechnung gestellt.
(3) Laufende Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann Leadnetic nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von sieben Tagen laufende Leistungen vorübergehend einstellen, insbesondere Anzeigen pausieren. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(6) Fahrtkosten innerhalb von Franken und Nordbayern sind in den genannten Preisen enthalten. Für Termine außerhalb dieses Gebiets werden Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten nach vorheriger Abstimmung berechnet.
5. Werbebudget und Kosten Dritter
(1) Das Budget für Werbeanzeigen ist nicht Teil der Vergütung von Leadnetic. Der Kunde trägt es zusätzlich.
(2) Das Werbebudget wird grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Plattform abgerechnet. Der Kunde hinterlegt dazu ein eigenes Zahlungsmittel im eigenen Werbekonto. Vorteil für den Kunden: Er behält die volle Kontrolle über die Ausgaben und bleibt Inhaber des Werbekontos.
(3) Verauslagt Leadnetic im Einzelfall Werbebudget oder Lizenzkosten, erfolgt die Weiterbelastung zum Einkaufspreis ohne Aufschlag gegen Nachweis.
(4) Leadnetic schuldet keine bestimmte Ausschöpfung des Budgets und keinen bestimmten Preis je Anfrage, Klick oder Bewerbung. Die Preise auf Werbeplattformen werden in einem Auktionsverfahren gebildet und liegen außerhalb des Einflussbereichs von Leadnetic.
(5) Der Kunde kann das Budget jederzeit anpassen. Eine Reduzierung kann die Ergebnisse verringern. Leadnetic weist darauf hin, haftet aber nicht für Folgen einer vom Kunden veranlassten Budgetänderung.
6. Software, Lizenzen und Zugänge
(1) Für die Erbringung der Leistungen werden Dienste Dritter eingesetzt, je nach Projekt insbesondere Werkzeuge zur Datenhaltung (etwa Airtable), zur Ablaufsteuerung (etwa Make, n8n oder Zapier), zur Terminbuchung (etwa Cal.com), Hosting-Dienste, Werbeplattformen sowie Schnittstellen zu KI-Diensten. Welche Dienste konkret zum Einsatz kommen, wird im Angebot und in der Anlage zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung benannt.
(2) Laufende Lizenz- und Nutzungsgebühren dieser Dienste trägt der Kunde, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Konten werden auf den Kunden angelegt, damit dieser unabhängig bleibt und die Systeme nach Vertragsende weiter nutzen kann.
(3) Legt Leadnetic Konten übergangsweise auf eigenen Namen an, werden diese auf Wunsch des Kunden auf ihn übertragen, soweit der jeweilige Anbieter das zulässt.
(4) Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Fortbestand der Dienste Dritter übernimmt Leadnetic keine Haftung. Stellt ein Anbieter einen Dienst ein, ändert Preise wesentlich oder ändert Schnittstellen, schlägt Leadnetic eine gleichwertige Alternative vor. Der dafür erforderliche Aufwand ist nicht von der laufenden Betreuung umfasst und wird nach Abstimmung gesondert berechnet.
(5) Von Leadnetic entwickelte Abläufe, Vorlagen und Konfigurationen werden dem Kunden zur Nutzung überlassen. Sie enthalten kein Eigentum an der zugrunde liegenden Software der Anbieter.
(6) Der Kunde stellt Leadnetic für die Vertragsdauer die erforderlichen Zugänge zu seinen Systemen zur Verfügung. Leadnetic nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Nach Vertragsende werden Zugänge zurückgegeben oder gelöscht.
7. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit.
(2) Bei Recruiting-Systemen umfasst dies insbesondere:
- Angaben zur Stelle, zum Angebot und zu Ausschlusskriterien
- die Möglichkeit von Aufnahmen im Betrieb und Einwilligungen der beteiligten Personen
- eine zeitnahe Rückmeldung an eingehende Bewerbungen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind. Er stellt Leadnetic von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch gelieferte Inhalte beruhen.
(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Entsteht dadurch Mehraufwand, kann dieser nach Ankündigung berechnet werden.
(5) Eine ausbleibende oder verspätete Reaktion auf Bewerbungen ist die häufigste Ursache dafür, dass ein Recruiting-System keine Einstellungen erzeugt. Leadnetic haftet nicht für Ergebnisse, die auf einer verspäteten Bearbeitung durch den Kunden beruhen.
8. Leistungserbringung und Termine
(1) Leadnetic erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und darf sich dabei qualifizierter Dritter bedienen.
(2) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen handelt es sich um Zielangaben.
(3) Angaben zur Bearbeitungszeit setzen voraus, dass der Kunde die erforderlichen Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereitstellt.
9. Abnahme bei Webprojekten
(1) Werkleistungen, insbesondere Websites und Automatisierungen, werden dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt.
(2) Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen. Erklärt er innerhalb dieser Frist keine Abnahme und benennt keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden nach der Abnahme behoben.
(4) Die Inbetriebnahme der Leistung im Wirkbetrieb durch den Kunden gilt als Abnahme.
(5) Im Aufbau enthalten ist eine Korrekturrunde. Weitere Änderungswünsche nach Abnahme werden nach Aufwand berechnet, sofern es sich nicht um Mängel handelt.
10. Plattformrichtlinien und Werbekonten
(1) Werbeanzeigen unterliegen den Richtlinien der jeweiligen Plattform, insbesondere von Meta und Google. Diese Richtlinien werden von den Anbietern einseitig festgelegt und können sich jederzeit ändern.
(2) Leadnetic gestaltet Anzeigen nach dem jeweils bekannten Stand dieser Richtlinien. Eine Zusage, dass eine Anzeige freigegeben oder dauerhaft zugelassen wird, kann nicht gegeben werden.
(3) Wird eine Anzeige, ein Werbekonto oder eine Seite des Kunden von einer Plattform abgelehnt, eingeschränkt oder gesperrt, unterstützt Leadnetic bei der Klärung. Eine Haftung für die Entscheidung der Plattform und für daraus entstehende Ausfälle besteht nicht.
(4) Stellenanzeigen dürfen nicht diskriminierend ausgestaltet werden. Der Kunde teilt Anforderungen so mit, dass eine Ausgestaltung im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz möglich ist. Leadnetic wird Vorgaben, die gegen das Gesetz verstoßen oder gegen Plattformrichtlinien, nicht umsetzen und weist den Kunden darauf hin.
11. Keine Erfolgsgarantie
(1) Leadnetic schuldet die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Bewerbungen, Terminen, Einstellungen, Aufträgen oder Umsätzen zugesagt und keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder in Antworten von KI-Systemen.
(3) Ergebnisse aus abgeschlossenen Projekten, die Leadnetic als Referenz nennt, sind Einzelfälle. Sie hängen von Branche, Region, Stellenprofil, Angebot des Kunden, Budget und Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden ab und lassen sich nicht auf andere Projekte übertragen.
(4) Erkennt Leadnetic, dass die vereinbarten Ziele voraussichtlich nicht erreicht werden, weist Leadnetic den Kunden darauf hin und schlägt Anpassungen vor.
12. Einsatz von KI-Systemen
(1) Leadnetic setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa zur Erstellung von Textentwürfen und zur Vorsortierung eingehender Anfragen und Bewerbungen nach Kriterien, die der Kunde festlegt.
(2) Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung über Personen im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die Entscheidung über Einladung, Einstellung oder Angebotserteilung trifft stets der Kunde.
(3) Von KI-Systemen erzeugte Inhalte werden vor Verwendung durch Leadnetic geprüft. Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe vorgelegte Inhalte auf inhaltliche Richtigkeit in Bezug auf seinen Betrieb zu prüfen.
(4) An Dienste Dritter werden nur die für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Daten übergeben. Es werden ausschließlich Zugänge genutzt, bei denen der Anbieter die übergebenen Inhalte vertraglich nicht zum Training eigener Modelle verwendet.
13. Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Aufbauleistungen enden mit der Abnahme.
(2) Verträge über laufende Betreuung haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Danach verlängern sie sich um jeweils einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Anforderung die für den Weiterbetrieb erforderlichen Zugänge, Konfigurationen und Daten in einem üblichen Format. Ein darüber hinausgehender Aufwand für Übergabe oder Einarbeitung Dritter wird nach Abstimmung gesondert berechnet.
14. Mängel und Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollziehbar sind.
(3) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf Änderungen bei Diensten Dritter, auf Eingriffen des Kunden in das System, auf fehlerhaften Inhalten des Kunden oder auf Störungen der Internetverbindung beruhen.
(4) Geringfügige Abweichungen in der Darstellung zwischen verschiedenen Browsern, Geräten und Bildschirmgrößen stellen keinen Mangel dar, solange die Funktion und die Lesbarkeit gewährleistet sind. Leadnetic stellt die Funktion in den jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser sicher.
15. Haftung
(1) Leadnetic haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Leadnetic begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen durfte.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einstellungen, ausgebliebene Aufträge und mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Leadnetic.
16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Seiten beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Verarbeitet Leadnetic personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, insbesondere Daten von Interessenten und Bewerbern, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Vorlage von Leadnetic ist unter leadnetic.de/Rechtliches/avv.html abrufbar.
(3) Verantwortliche Stelle für die Daten von Interessenten und Bewerbern, die über die vom Kunden beauftragten Systeme eingehen, ist der Kunde.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, auf seinen eigenen Websites und in seinen Bewerbungsstrecken die erforderlichen Datenschutzhinweise bereitzustellen. Leadnetic unterstützt dabei, übernimmt aber keine Rechtsberatung.
17. Geheimhaltung
(1) Beide Seiten behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
(2) Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
18. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) An den von Leadnetic erstellten Leistungen, insbesondere Websites, Gestaltungen, Texten, Anzeigen sowie Video- und Fotomaterial, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(2) Für Video- und Fotoproduktionen gilt zusätzlich:
- Das Nutzungsrecht umfasst Werbeanzeigen, die eigene Website, Social-Media-Kanäle, Stellenausschreibungen und interne Schulungszwecke.
- Der Kunde stellt sicher, dass von allen abgebildeten Personen eine schriftliche Einwilligung in die Aufnahme und die vorgesehene Verwendung vorliegt. Leadnetic stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung.
- Widerruft eine abgebildete Person ihre Einwilligung, ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Inhalte unverzüglich aus der Verwendung zu nehmen. Der Aufwand für eine Neuproduktion ist nicht von der Vergütung umfasst.
- Rohmaterial wird auf Anforderung gegen Erstattung des Aufwands für Bereitstellung übergeben. Eine Aufbewahrungspflicht für Rohmaterial besteht nach Ablauf von zwölf Monaten nach Abnahme nicht mehr.
(3) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist ohne Zustimmung von Leadnetic nicht gestattet. Ausgenommen ist die Nutzung durch verbundene Unternehmen des Kunden.
(4) Bearbeitungen der Leistungen durch den Kunden sind zulässig. Leadnetic haftet nicht für Leistungen, die vom Kunden oder Dritten verändert wurden.
(5) Leadnetic bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte allgemeine Verfahren, Vorlagen und Konzepte auch für andere Kunden zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen oder kundenspezifischen Inhalte offengelegt werden.
19. Referenznennung
(1) Leadnetic darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung mit Namen und Logo als Referenz nennen und in diesem Zusammenhang Kennzahlen des Projekts veröffentlichen.
(2) Die Zustimmung ist gesondert einzuholen und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Nach Widerruf entfernt Leadnetic die Nennung innerhalb von 14 Tagen.
(3) Ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine namentliche Nennung.
20. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bamberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.